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Tote Hose? Wie ihr sicher schon bemerkt habt, ist auf DUG-Portal in letzter Zeit wenig los. Da ich mein Hobby (Webentwicklung ect.) zum Beruf gemacht habe, habe ich für den Blog nur noch wenig Zeit bzw. keine Lust in meiner Freizeit auch noch vorm PC zu vergammeln. Daher gibt es nur noch selten etwas neues. Dennoch werde ich versuchen, hier und da etwas zu schreiben. Man wird sehen was die Zeit bringt...

Austria: UPC muss Zugang zu Kino.to sperren!

Vor dem Handelsgericht in Wien hat der österreichische Verein für Antipiraterie (VAP), eine einstweilige Verfügung gegen UPC erwirkt. Demzufolge muss der Provider seinen Kunden den Zugang zu Kino.to sperren.

Bereits vergangenen November hat der Verein eine Unterlassungsklage gegen den österreichischen Internet-Provider UPC eingereicht (DUG-Portal berichtete). Nun stimmt das Handelsgericht in Wien derweil zu: UPC muss seinen Kunden den Zugang zu Kino.to sperren! Die Klage wurde gemeinsam mit den Produktionsfirmen Wega Film, Constantin Film und Satel Film eingereicht.

Tragisch: Im Versorgungsgebiet von UPC Austria liegen rund 90 % aller österreichischen Haushalte und Unternehmen mittels eigener Kabelnetzinfrastruktur, entbündelten Leitungen oder ADSL-Dienstleistungen. Damit ist UPC der Spitzenreiter unter den Internetanbietern in Österreich. Sollte die Endgültige Entscheidung also negativ für UPC ausfallen, so werden vermutlich auch die kleineren Anbieter nachziehen müssen. Es gibt aber immer Mittel und Wege solche Netzsperren zu umgehen. So wird für jeden, der absolut nicht auf Kino.to verzichten kann, die Netzsperre kein Hindernis darstellen.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

In einer Stellungnahme sagte UPC-Sprecher Siegfried Grobmann: "Wir werden diese Entscheidung genau analysieren. Grundsätzlich sind wir aber der Meinung, dass es für einen Internet Service Provider wie UPC nicht richtig ist, irgendeine Art von Kontrolle darüber auszuüben, welche Internet-Inhalte unseren Kunden zugänglich gemacht werden. Weiters sind wir der Meinung, dass dies ausschließlich eine Frage der Gerichte und des Gesetzgebers ist. Wir freuen uns darauf, den Sachverhalt vollständig vor einem Gericht zu klären." Man werde die Entscheidung des Gerichtes aber respektieren und nach Hinterlegung der Sicherheitsleistung seitens der Kläger die Domain kino.to sperren.

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Tags: österreich austria, internet sperre zensur, netzsperre löschen, kino.to ip server

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