Der beliebte One-Click-Hoster Rapidshare unterlag heute zum wiederholten Male in einem Rechtsstreit mit der GEMA vor dem Landgericht Hamburg.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte macht ernst. Nach dem ersten juristischen Erfolg gegenüber dem beliebten Filehoster aus der Schweiz hat man nun erneut vor dem Landgericht Hamburg geklagt - und gewonnen.
Die GEMA verklagte Rapidshare auf Unterlassung, hierbei ging es um 5.000 urheberrechtlich geschützte Musikstücke, die mithilfe des Filehosters von jedwedem kostenlos heruntergeladen werden konnten. Man forderte, dass Rapidshare eine Weiterverbreitung dieser Tracks über deren Server unterlassen solle. Laut der Gesellschaft sei Rapidshare für sämtliche Dateien, die sich auf deren Servern befinden, verantwortlich. Man feierte das Urteil als "Durchbruch im Kampf gegen Online-Piraterie". Auch der vom Landgericht Hamburg festgelegte Streitwert von 24 Millionen Euro wirkt äußerst beeindruckend. Die GEMA erklärte kurze Zeit nach dem Prozess in einer Presseerklärung die Bedeutsamkeit dieses Urteils: "Die Entscheidung hat [...] Bedeutung über den konkreten Fall hinaus, da sie zeigt, dass Sharehosting-Dienste in der derzeitigen Ausgestaltung nicht rechtmäßig betrieben werden, sondern die Betreiber wesentlich wirksamere und umfangreichere Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten ergreifen müssen." Auch der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker, fand deutliche Worte für den juristischen Sieg: "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist ein Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet. Die GEMA wird weiterhin alles dafür tun, ihre Mitglieder vor Online-Piraterie zu schützen. Wir sind zuversichtlich, auf diesem Weg erreichen zu können, dass die illegale Nutzung des GEMA-Repertoires im Internet auf ein zu vernachlässigendes Maß reduziert wird." Nach Ansicht des Verbandes haben "Die Gerichte [erkannt], dass das Argument der Betreiber von Sharehosting-Diensten, eine Kontrolle der gespeicherten Dateien sei technisch nicht möglich, nur vorgeschoben [ist]."
Der Filehoster mit Sitz in der Schweiz bleibt indes gelassen. Man würde gegen dieses Urteil Berufung einlegen, um endlich Rechtssicherheit in der nächsten Instanz er erhalten. "Wie andere Verfahren in ähnlichen Streitigkeiten mit der GEMA gezeigt haben, weichen die Einschätzungen der Gerichte teilweise stark voneinander ab. Unserer Erfahrung nach schränken Oberlandesgerichte die Entscheidungen von Landgerichten häufig wieder ein", erklärte Bobby Chang.
Quelle: Gulli
Tags: rapidshare, rapidshare gema, rapidshare rechtsstreit, rapidshare filehoster
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